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IMPRESSUM

Plan F Finanzdienstleistungen GmbH

Königstr. 41
D-70597 Stuttgart

Telefon: 0711 / 72 20 77 – 0
Fax: 0711 / 72 20 77 – 20
E-Mail: info@planf.de

GESCHÄFTSFÜHRER

Tilmann Speck | Manfred Gerhard Schäfer

Handelsregister Stuttgart HRB 733833
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Deutschland: DE 211548636

Die Plan F Finanzdienstleistungen GmbH hat die Erlaubnis nach § 34c GewO, § 34d Abs.1 GewO, § 34f Abs. 1 Nr. 1-3 GewO und § 34i Abs.1 Satz 1 GewO
Die Plan F Finanzdienstleistungen GmbH ist im Vermittlerregister als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO eingetragen.Registrierungsnummer D-D162-6WTAH-31
Die Plan F Finanzdienstleistungen GmbH ist im Vermittlerregister als Finanzmakler mit Erlaubnis nach § 34f Abs.1 Nr. 1-3 GewO eingetragen.Registrierungsnummer D-F-175-WBGJ-76
Die Plan F Finanzdienstleistungen GmbH ist im Vermittlerregister als Finanzmakler mit Erlaubnis nach § 34i Abs.1 Satz 1 GewO eingetragen.Registrierungsnummer D-W-175-QGC7-79
Zuständige Registerstelle: IHK Stuttgart http://www.stuttgart.ihk24.de

REGISTERFÜHRUNG:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
www.vermittlerregister.info
Telefon: 0-180-500 585-0 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)

Ergänzende Mitteilungen
Der Makler ist nach § 93 ff HGB tätig
Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen
Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler
Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günter Hirsch
Postfach 08 06 22
10006 Berlin
(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Herr Heinz Lanfermann
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
(weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de
[Stichwort: Ombudsleute])

ESG-Informationspflichten:

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, berücksichtigen wir im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellten Informationen.

 

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungen haben, beziehen wir je nach Kundenwunsch nicht in unsere Empfehlungen ein. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

 

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir jedoch nicht verantwortlich.

 

Unsere Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann jedoch vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie im Merkblatt der BaFin https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.


Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.


Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.


Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt

.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.


Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

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